Fenster sind da

Heute bis einschließlich Donnerstag sollen alle Fenster und Türen verbaut werden im Haus. Ich war zufällig mit den anderen beiden Bauherren auch auf der Baustelle, als das passiert ist.

Es läuft auch schonmal gute Musik dazu aus dem bewährten Makita-Baustellenradio 😉 Es muss aber auch getanzt werden, es ist nämlich richtig frostig kalt (gefühlt viel kälter als die -2°C die wir heute morgen in Algermissen wirklich hatten).

Hier schonmal einige Eindrücke:

 

Photovoltaik und das liebe Finanzamt

Ich habe mich ja für eine  Photovoltaikanlage entschieden, die auf dem Süddach platziert werden soll.

Bis dahin ist ja noch alles gut, die erste Anzahlungsrechnung über die ersten 10% kam dann auch prompt.

Dann kam aber panisch die Frage auf, wie das Finanzamt das ganze haben möchte. Jeder hat ja sicher schonmal gehört, dass man die Umsatzsteuer wieder zurückbekommt beim Bau einer Photovoltaikanlage. Aber was dafür für ein Marathon mit den Behörden zu erledigen ist, war mir nicht klar (und Jörn und Tim auch nicht 😉

Also erstmal informiert:

a) Muss man ein Gewerbe eröffnen, um eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach als „Unternehmer“ steuerlich zu berücksichtigen?

Schwierige Frage anscheinend für das Finanzamt Land II in Hannover. Dort sagte man mir, man könnte mir keine Steuernummer erteilen, ohne, dass vorher eine Gewerbeanmeldung für dieses Thema bei der Behörde vorgenommen wird.

Wobei ich dann direkt die Frage gestellt habe, WO ich denn dazu hingehen soll, denn aktuell wohne ich in Langenhagen, das Haus mit der PV steht ja aber in Algermissen im Kreis Hildesheim. Also in Langenhagen angerufen, die mir gesagt haben: Nein,keine Gewerbeanmeldung notwendig. In Algermissen angerufen: Nein, keine Gewerbeanmeldung notwendig, da es eine Regel der Oberfinanzdirektion Hannover gibt, die besagt, dass bei PV auf eigenem Dach kein Unternehmen gegründet werden muss/darf, nur auf Fremddächern sei dies notwendig.

Weitere Infos zur steuerlichen Betrachtung bei PV-Anlagen: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/378075/

Mit diesen Infos habe ich dann erneut beim Finanzamt angerufen und ratlose Menschen am Telefon gehabt. Die Kollegin hat dann während des Telefonats noch mit Ihrem Kollegen diskutiert, was dann hier gelten könnte.

Ich habe dann einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und mit nettem Briefchen an das Finanzamt Hannover-Land II geschickt.

Keine Woche später hatte ich mehr oder minder kommentarlos die notwendige Steuernummer, die ich zur Umsatzsteuervoranmeldung brauche.

–> ERGEBNIS: Keine Gewerbeanmeldung, aber eine eigene Steuernummer ist notwendig und muss beim Finanzamt beantragt werden. Dies ist möglich, indem man mit einem netten Briefchen einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllt, der den Umstand der Photovoltaikanlage genauer erläutert.

b) Wie funktioniert das mit der Mehrwertsteuer zurück?

Das Finanzamt erteilt eine Steuernummer nur aufgrund des Antrages bzw. des Ausfüllens zur steuerlichen Erfassung. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das ausfüllen kann: Entweder man kreuzt an, man möchte Kleinunternehmer nach §19 UStG werden, dann darf man nicht mehr als 17500 EUR im Jahr umsetzen und keine Steuer ausweisen. Darf man keine Steuer ausweisen, darf man aber auch keine vom Finanzamt wiederbekommen, weil man von der Umsatzsteuer in dieser Hinsciht „befreit“ wird. Die zweite Variante ist die in diesem Fall bevorzugte: Man möchte Umsatzsteuer abführen, muss dafür in den ersten zwei „Betriebseröffnungsjahren“ monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch signiert beim Finanzamt abgegeben werden.

c) Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung und was soll das ganze?

Da die Umsatzsteuer bei Unternehmen nur ein Durchlaufposten ist, wird bei Ausgaben (z.b. auch beim Kauf einer Photovoltaikanlage und Montage) die Umsatzsteuer erstattet. Von beispielsweise 10k EUR Kosten bekommt man also die gesamt Umsatzsteuer wieder, in diesem Fall also knappe 1600 EUR.

Dafür muss man bei der Umsatzsteuervoranmeldung dann alle Einnahmen und Ausgaben dieser Photovoltaikanlage einbeziehen. Dazu gehören:

  • Anschaffungskosten der PV-Anlage (inkl. Umsatzsteuer)
  • Erzeugter Strom wird ja von Strombetreiber gekauft und erstattet monatlich Geld (inkl. Umsatzsteuer!)
  • Wartung/Reparaturen etc.

Steuerlich kann man am Ende jedes Jahr auch noch durch die AfA (Abschreibung für Abnutzung) die kompletten Kosten der Anlage steuermindernd berücksichtigen lassen. Bei einerAnschaffungspreis von 10K EUR sind das 5% pro Jahr und damit 500EUR, die berücksichtigt werden (PV-Anlagen werden auf 20 Jahre abgeschrieben)

Für meinen ersten Monat November 2016 habe ich also noch keine Einnahmen, dafür aber Ausgaben von 10% der Anlage, damit bekomme ich also die Mwst auf 1000 EUR Zurück, also knappe 160 EUR.

Die Rechnung dafür muss ich wohl einreichen beim Finanzamt.

 

Statusupdate?

Da nach dem Richtfest klar war, dass es keinerlei Updates und Planungen seitens Nurda gibt bis zum 9.1.2017, bin ich nicht mehr von Fortschritten ausgegangen bis heute…

Einziger sichtbarer Fortschritt ist nun, dass Dachziegel auf dem Grundstück stehen, die auf die Verlegung warten 😉

Vielleicht wird das also diese Woche fertig, dann könnte auch der Photovoltaik-Mann vorbeischauen und ein paar Module aufs Dach schmeissen *g*

Durch die Verzögerungen hatte dieser angeboten, für mich den ersten verfügbaren Termin am 1. April 2017 bereitzuhalten für mich, wenn das alles sich noch weiter so verzögern sollte 😉

Hier wurde aber Wort gehalten und bis zum 22./23.12.2016 noch die Folie und Lattung aufgebracht, so dass das Dach im Prinzip auch zu ist.

Also warten wirs mal ab, was nun noch so passiert diese Woche…